Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.10.2017 – V ZR 45/17 – “Wer kann Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche geltend machen?“
Sollen erfolgreich Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche durchgesetzt werden, müssen diese grundsätzlich vom Anspruchsinhaber verfolgt werden. Im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist daher die Frage zu klären, ob […]