Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 11.04.2024 – 7 Sa 516/23 – „Kein Tatsachenvergleich über die Urlaubsansprüche?!“
Auf Urlaubsansprüche kann nach § 13 Abs. 1 S. 3 BUrlG nicht verzichtet werden und vom BUrlG nicht zu Lasten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Ein Ausweg […]