OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2018 – 7 UF 18/18 – “Keine Unterhaltspflicht für eine Zweitausbildung“
Der Anspruch auf Kindesunterhalt besteht bis zum Abschluss einer Erstausbildung. Zwar ist ein Anspruch auf weitere Unterhaltszahlungen, beispielsweise aufgrund Abbruch der Ausbildung/Änderung des Ausbildungszieles oder mehrstufiger […]