Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 31.05.2022 – 2 U 16/22 – “Mangelfolgeschäden sind für die Abnahme irrelevant“
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat zutreffenderweise entschieden, dass sogenannte Mangelfolgeschäden, also Schäden, die nicht das vom Handwerker ausgeführte Werk selbst betreffen, sondern am Eigentum des Bestellers […]