LG München Urteil vom 6.10.2011 – 37 O 2120/11 – „Unzulässige Anschlusssperrung bei berechtigter Zahlungsverweigerung”
Das LG München hat mit Urteil vom 6.10.2011 (37 O 2120/11) entschieden, dass ein Telekommunikati-onsanbieter den Telefonanschluss nicht in jedem Fall sperren darf, wenn Zahlungsrückstände bestehen. Im […]