Project Description

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.9.2010 – 1 K 3016/08 – „Umsatzsteuerpflicht bei eBay-Verkäufen”



Nach Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg unterliegt bei dauerhafter und intensiver Nutzung der Aktionsplattform eBay das erzielte Verkaufsentgelt der Umsatzsteuer. In dem zur Entscheidung vorliegenden Fall hatte der Verkäufer in drei Jahren ca. 1.200 Verkäufe getätigt. Nach Auffassung des Gerichts begründet ein entsprechendes Verkaufsvolumen ein nachhaltiges und damit umsatzsteuerrelevantes Verhalten. Auch der vom Verkäufer vorgebrachte Einwand, die verkauften Gegenstände seien nicht in der Absicht des späteren Wiederverkaufs erworben worden, ändere nichts. Der Verkäufer könne sich auch nicht darauf berufen, dass seine Verkäufe als Sammlertätigkeit bewertet werden, die nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliege. Vielmehr sei aufgrund des für den Verkauf über eBay nicht unerheblichen zeitlichen Aufwands, insbesondere da sich der Verkäufer für jeden einzelnen zur Versteigerung vorgesehenen Gegenstand Gedanken zu dessen genauer Bezeichnung, zu seiner Platzierung in der einschlägigen Produktgruppe und über ein Mindestgebot machen und zusätzlich in der Regel ein digitales Bild anfertigen müsse, die Schwelle zum bloßen gelegentlichen Handeln jedenfalls angesichts der Zahl der Verkäufe überschritten.

Die Entscheidung des Finanzgerichts ist noch nicht rechtskräftig, sie liegt vielmehr dem Bundesfinanzhof zur Überprüfung vor. Derzeit dürfte aber die Finanzverwaltung unter Berufung auf diese Entscheidung bei eBay-Verkäufern eine strengere Überprüfung vornehmen, jedenfalls dann, wenn es wie im vorliegenden Fall zu erheblichen Verkäufen kommt.