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AG Frankfurt, Urteil vom 21.10.2010 – 29 C 1485/10-81 – „Löschungsanspruch bei unrichtiger eBay-Bewertung”



Nach Auffassung des AG Frankfurt besteht bei unwahren Tatsachenbehauptungen in einem über das Bewertungssystem des Onlineauktionshauses eBay abgegebenen Bewertungskommentar ein Anspruch des Bewerteten auf Löschung. Der Käufer hatte im zur Entscheidung vorliegenden Fall im Rahmen der Bewertung unter anderem angegeben: „Gibt DHL als Versand an, verschickt aber mit billigerem DPD“. Tatsächlich hatte der Verkäufer bereits im Rahmen des Angebots angegeben, dass sowohl mit DPD als auch mit DHL versendet werde. Auch die weiteren Behauptungen des Käufers hatten sich im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens nicht bewahrheitet. Nach Auffassung des Gerichts verletzt die unwahre Behauptung den Verkäufer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Der Käufer wurde daher zur Löschung der Bewertung bei eBay und zum Schadensersatz verurteilt.