Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.03.2023 – V ZR 140/22 – “Kein Swimmingpool ohne Beschluss“
Bevor ein Eigentümer bauliche Veränderungen vornimmt, muss ein Gestattungsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vorliegen. Die beklagten Eigentümer begannen auf der ihnen zustehenden Sondernutzungsfläche mit dem Bau eines Swimmingpools. Die Klägerseite […]