Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.03.2022 – V ZR 92/21 – “Vorsicht bei Zahlungen von Gemeinschaftsschulden“
Wohnungseigentümer, die Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft tilgen, können keine unmittelbare (anteilige) Erstattung ihrer Aufwendungen verlangen. Das gilt auch für eine zerstrittene Zweiergemeinschaft. Die Parteien des Rechtsstreits bildeten eine […]