BGH, Beschluss vom 11.10.2016 – VIII ZR 300/15– “Vorratskündigung bei Eigenbedarf unzulässig“
Für eine Kündigung wegen Eigenbedarf gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB reicht eine sogenannte Vorratskündigung, der ein gegenwärtig noch nicht absehbarer Nutzungswunsch der Eigenbedarfsperson zugrunde liegt, nicht […]