Bundesgerichtshof, Urteil vom 8.11.2017 – VIII ZR 13/17 – “Die (zu) kurze Verjährungsfrist der Vermieteransprüche“
§ 548 Abs. 1 BGB regelt, dass Ansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache in sechs Monaten ab Rückgabe der Mietsache verjähren. Sechs Monate sind schnell […]