OLG Hamm, Urteil vom 11.11.2015 – 11 U 13/15 – “Der „richtige“ Restwert“
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind im Falle der Beschädigung eines Kraftfahrzeuges die Reparatur einerseits sowie die Ersatzbeschaffung (Erwerb eines gleichartigen, gebrauchten Fahrzeuges) andererseits grundsätzlich gleichwertig. Weiter besteht […]