OLG Brandenburg Beschluss vom 21.03.2014 – 10 WF 30/14 – „Ausbildungswechsel und Kindesunterhalt”
Die Verpflichtung zum Kindesunterhalt besteht bis zum Abschluss einer Erstausbildung, § 1610 Abs. 2 BGB. Es ist dabei anerkannt, dass nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule die Unterhaltsverpflichtung auch […]