“Änderungen im Teilzeitrecht“
Der Gesetzgeber hat zum Jahresbeginn 2019 mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit vom 11.12.2018 erhebliche Neuerungen, auf die die Arbeitgeber sich einstellen müssen, eingeführt. Gegenstand dieser Darstellung soll nur ein kurzer Überblick sein:
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