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OLG Hamburg, Urteil vom 13.08.2014 – 5 W  14/14 – „Wesentliche Merkmale der Ware


Seit Einführung der so genannten Button-Lösung sind Online-Shops auch verpflichtet, Kunden auf der letzten Bestellseite über die wesentlichen Merkmale der Ware zu informieren. Das OLG Hamburg hat nunmehr mit Urteil vom 13.08.2014 (Az. 5 W 14/14) entschieden, dass zu den wesentlichen Merkmalen von Sonnenschirmen zumindest die Angaben über das Material des Gestells, den Stoff und das Gewicht gehören. Welche weiteren Merkmale als wesentlich einzustufen sind, konnte das Gericht offen lassen, da nur das Fehlen dieser drei Merkmale im Verfahren moniert wurde. Die Entscheidung zeigt aber, dass Händler, die ihre Shops bislang nicht auf die Button-Lösung umgestellt haben und insbesondere im Rahmen der Bestellseite die wesentlichen Merkmale der vom Kunden ausgewählten Waren nicht angeben, ihren Shop dringend überarbeiten sollten, um nicht Gefahr zu laufen, abgemahnt zu werden.