Project Description
Amtsgericht Bremerhaven, Urteil vom 25.04.2024 – 52 C 1266/23 – „Unfallaufklärung durch Videoaufzeichnung“
Durch das Amtsgericht Bremerhaven war in einem Urteil vom 25.04.2024 – 52 C 1266/23 (DAR 2024, 453) über die Haftung aufgrund Verkehrsunfalls zwischen einem Linienbus und einem Pkw zu entscheiden. Der Linienbus bewegte sich auf der öffentlichen Straße, der Pkw-Fahrer hat beabsichtigt, einen angrenzenden Parkplatz zu verlassen. Es kam zur Kollision, der Pkw-Fahrer hat geltend gemacht, er habe bereits längere Zeit aufgrund bevorrechtigten Verkehrs gestanden, es habe insoweit kein schuldhafter Verursachungsbeitrag vorgelegen. Dagegen wurde durch den Fahrer des Linienbusses geltend gemacht, der Pkw sei erst unmittelbar vor der Kollision auf die öffentliche Straße eingefahren, zumindest teilweise, weshalb es zum Unfall gekommen sei.
Die Überzeugungsbildung des Gerichtes war nur dadurch möglich, dass eine Videoaufzeichnung aus dem Innenraum des Linienbusses, durch welche auch teilweise der Straßenbereich, insbesondere das Unfallgeschehen, dokumentiert wurde, zur Beweisaufnahme herangezogen worden ist. Aus der Videoaufzeichnung hat sich ergeben, dass der Pkw bis kurz vor der Kollision in Vorwärtsbewegung war, somit ein Verstoß gegen den Vorrang des Verkehrs auf der öffentlichen Straße als Unfallursache vorlag. Hieraus wurde die alleinige Haftung des Pkw-Fahrers festgestellt, auch ohne Einholung eines Rekonstruktionsgutachtens. Die Entscheidung macht deutlich, dass durch entsprechende Videoaufzeichnungen, deren Verwertung erwartet werden kann und zulässig ist, zuverlässig eine Klärung der Haftung, im Idealfall auch ohne Einholung eines kostenintensiven Sachverständigengutachtens, möglich ist.