Project Description
Sondernewsletter – OS-Plattform zur alternativen Streitbeilegung im E-Commerce
Zum 09.01.2016 ist die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) in Kraft getreten. Diese regelt unter anderem die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Online-Händler müssen nach Art. 14 den Verbraucher über die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung informieren und dafür den Link zur OS-Plattform auf ihrer Internetseite zur Verfügung einstellen. Dies gilt für alle Händler mit Sitz in der EU, die Verbrauchern online Waren und/oder Dienstleistungen anbieten. Auch wenn die Plattform aktuell noch nicht zur Verfügung steht (geplant ist ein Start zum 15.02.2016), sollten Unternehmer bereits jetzt ihrer Informationspflicht nachkommen und den Link zur Plattform (http://ec.europa.eu/consumers/odr/) auf ihrer Internetseite bereithalten. Der Link muss leicht zugänglich sein, zudem ist im Zusammenhang mit dem Link eine E-Mail-Adresse anzugeben. Insoweit empfiehlt sich daher den Link im Impressum zu ergänzen. Auch bei eBay, Amazon und vergleichbaren Plattformen ist es erforderlich, den Link mit aufzunehmen.