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EuGH, Urteil vom 05.10.2023 – C-565/22 – „Kein weiteres Widerrufsrecht beim Abo nach Ablauf einer kostenlosen Testphase“


Der EuGH hat mit Urteil vom 05.10.2023 – C-565/22 über die Frage entschieden, ob ein Verbraucher einen Abo-Vertrag widerrufen kann, wenn sich das kostenlose Abo nach Ablauf einer Testphase in ein kostenpflichtiges Abo umwandelt. Der Entscheidung lag ein Verfahren des österreichischen Vereins für Konsumenteninformationen (VKI) gegen den Betreiber der Internet-Lernplattform Sofatutor zugrunde. Sofatutor bietet den Kunden bei Abschluss eines Abos eine kostenfrei Testphase von 30 Tagen an, danach wird das Abo kostenpflichtig und die bei Vertragsschluss vereinbarte Laufzeit beginnt. Der VKI war der Auffassung, dass nach Ablauf der Testphase mit Beginn des kostenpflichtigen Abos dem Kunden, soweit er Verbraucher ist, ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen muss. Der Österreichische Oberste Gerichtshof hat die Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.

Der EuGH hat entschieden, dass es in diesem Fall kein weiteres Widerrufsrecht gibt. Dies gilt jedenfalls für die Fälle, in denen der Verbraucher beim Abschluss des Vertrags vollumfänglich über die nach Ende der Testphase entstehenden Kosten informiert wird. Sinn und Zweck des Widerrufsrechts ist es, dem Verbraucher eine Bedenkzeit einzuräumen, sowie die Möglichkeit Ware oder Dienstleistung zu prüfen. Demnach gibt es aus Sicht des EuGH keinen Grund dafür, Verbrauchern nach Übergang in die Kostenpflichtigkeit ein erneutes Widerrufsrecht einzuräumen, da das Produkt bereits zuvor getestet werden konnte. Wird der Kunde bei Abschluss des Vertrags nicht klar, verständlich und ausdrücklich darüber informiert, dass das Abo nach Ablauf der Testphase kostenpflichtig wird oder wenn die Umwandlung oder Verlängerung des Abos zu einer Änderung der Vertragsbedingungen führt, ist die Sache anders zu bewerten, dann entsteht ein neues Widerrufsrecht.