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BGH, Urteil vom 06.05.2015 – VIII ZR 161/14 – “Haftet der Vermieter bei Legionellen im Trinkwasser?


Die Klägerin ist Erbin nach ihrem während des Rechtsstreits verstorbenen Vater, der eine Wohnung angemietet hat und verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von EUR 23.415,84 nebst Zinsen. Die Beklagte ist Vermieterin. Der verstorbene Vater der Klägerin erkrankte im Jahr 2008 an einer durch Legionellen hervorgerufenen Lungenentzündung. Die Behörden stellten daraufhin in der Wohnung und im Keller des Mietshauses eine starke Legionellenkontamination fest. Die Klage wird darauf gestützt, dass die Beklagte ihre Verpflichtung zur Kontrolle des Trinkwassers verletzt hat, was im Ergebnis zur Erkrankung führte.

Die Klage blieb in den ersten beiden Instanzen ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof entscheidet zu Gunsten der Klägerin und hebt das Berufungsurteil auf und verweist den Rechtsstreit an das Landgericht zurück. Zwar ist § 14 Abs. 3 TrinkwV erst am 01.11.2011 in Kraft getreten, aus welcher sich eine Pflicht des Vermieters zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen ergibt. Gleichwohl kommt eine Pflichtverletzung des Vermieters auch für den Zeitraum vor dem 01.11.2011 unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflichtverletzung in Betracht. Denn die Warmwasseraufbereitungsanlage in dem Wohnhaus war überdimensioniert und erreichte keine zur Verhinderung eines Legionellenwachstums erforderliche Temperatur und ist seit acht Jahren nicht gewartet worden. Nachdem das Landgericht die Beweise nur lückenhaft gewürdigt hat und rechtsfehlerhaft einen zu hohen Maßstab an die erforderliche richterliche Gewissheit, ob tatsächlich das kontaminierte Trinkwasser zu der Lungenentzündung geführt hat, gestellt hat, wurde der Rechtsstreit an das Landgericht zurückverwiesen. Demnach steht fest, dass die Verpflichtung, eine Kontamination mit Legionellen zu verhindern, nicht erst durch Inkrafttreten von § 14 Abs. 3 TrinkwV geschaffen wurde, sondern vielmehr auch im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht schon vor dem 01.11.2011 Bestand hatte.