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OLG Celle, Urteil vom 16.06.2021 – 14 U 152/20 – “Zank um die Kostenpauschale“


Es ist grundsätzlich anerkannt, dass im Rahmen eines Anspruchs auf Schadensersatz bei Schadensverursachung durch ein Kraftfahrzeug zugunsten des Geschädigten wegen materieller Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Schadensfall, insbesondere Porto, Telefon, Fahrtkosten usw. ein Ersatzanspruch besteht, entweder konkret belegt oder in Form einer Pauschale, welche überwiegend mit EUR 25,00 angesetzt wird, teilweise auch mit Euro 30,00. In letzter Zeit wird vermehrt, mit Verweis auf gesunkene Kosten der Telekommunikation (Flatrate, Verwendung von E-Mail anstatt Briefpost), diese Pauschale durch die Versicherungswirtschaft grundsätzlich infrage gestellt. In diesem Zusammenhang hat nunmehr das OLG Celle in einem Urteil vom 16.06.2021 – 14 U 152/20 (zfs 2021,677) bekräftigt, dass trotz der veränderten Kosten, für welche die Pauschale berücksichtigt wird, deren Berechtigung und Höhe mit EUR 25,00 nach wie vor zu bestätigen sei. Insoweit wurde insbesondere darauf verwiesen, dass nicht generell von einer Kostenreduzierung gesprochen werden kann, da beispielsweise Spritkosten/Pkw-Kosten deutlich angestiegen sind und die Verwendung einer Pauschale gerade nicht nur eine konkrete Darstellung einzelner Ausgaben sondern auch die „Beobachtung“ entsprechender Preisentwicklungen erübrigen soll, aus Gründen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit.