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LG Berlin, Urteil vom 23.03.2023 – 67 S 9/23 – “Weiterer Bestellbutton bei Abschluss mehrerer Verträge im Internet“
Das LG Berlin hat mit Urteil vom 23.03.2023 – 67 S 9/23 entschieden, dass beim Abschluss mehrerer Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr für jeden Vertrag ein eigenständiger Bestell-Button zur Verfügung stehen muss. In dem zur Entscheidung zugrundeliegenden Berufungsverfahren hatte die Klägerin zusammen mit einer im Internet gebuchten Flugreise eine Prime-Mitgliedschaft abgeschlossen. Mit der beim Amtsgericht Pankow-Weißensee eingereichten Klage wurde die Rückzahlung der für die Prime-Mitgliedschaft bezahlten EUR 74,99 geltend gemacht. Die Klage war erfolgreich, die hiergegen durchgeführte Berufung erfolglos.
Das Landgericht Berlin hat einen Verstoß gegen § 312j Abs. 3 BGB festgestellt. Danach muss der Unternehmer die Bestellsituation bei einem im Internet geschlossenen Vertrag so gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet (sogenannte Button-Lösung). Zwar gab es einen Button für die Buchung des Fluges mit „Jetzt kaufen“. Eine entsprechende Schaltfläche für die Prime-Mitgliedschaft gab es aber nicht, vielmehr war dieser lediglich mit den Worten „weiter mit Prime kostenlos“ betitelt. Nach zutreffender Auffassung des Landgerichts genügte dies nicht. Denn in Fällen, in denen der Unternehmer wie hier auf elektronischem Weg gleichzeitig mehrere Verträge mit dem Verbraucher abschließt, muss er seinen Hinweispflichten für jedes Vertragsverhältnis gesondert gerecht werden. Diesen Anforderungen hätte die Beklagte nur genügt, wenn sie für den Abschluss der Prime-Mitgliedschaft eine gesonderte zweite den Anforderungen des § 312j Abs. 3 S. 2 BGB entsprechende Schaltfläche vorgesehen hätte. Hieran fehlt es aber, weswegen in Bezug auf die Prime-Mitgliedschaft kein wirksamer Vertrag zustandegekommen ist und die Klägerin den hierfür bezahlten Betrag zurückfordern konnte.
Werden im elektronischen Geschäftsverkehr dem Verbraucher unterschiedliche Verträge angeboten, ist die Bestellsituation so zu gestalten, dass der Verbraucher für jeden Vertrag ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet, dies durch eine gesonderte Schaltfläche. Dies gilt nach den Entscheidungsgründen auch für Verträge, die innerhalb einer kostenlosen Testphase gekündigt werden können.