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Verfall des Urlaubs bei langzeitkranken Mitarbeitern


Über die Entwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Ansammeln von Urlaubsansprüchen bei langzeiterkrankten Mitarbeitern haben wir bereits im letzten Jahr immer wieder berichtet.
Die letzte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs „Schulte“ vom 22.11.2011 wird in den Kommentie-rungen so verstanden, dass auch einzelvertragliche Regelungen die Kumulierung von Urlaubsansprüchen über Jahre hinweg, wenn ein Arbeitnehmer so lange erkrankt war, verhindern können. Entsprechend müss-ten die arbeitsvertraglichen Regelungen angepasst werden.