Project Description

LAG Hamm, Urteil vom 22.4.2010 – 16 SA 1502/09 – „Urlaubsabgeltungsanspruch vererblich? ”


Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in einer – wegen Revisionseinlegung noch nicht rechtskräftigen – Entscheidung entschieden, dass, falls das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet, der Urlaubsabgeltungsanspruch vererbbar ist.

Hintergrund ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, wonach auch bei langjähriger Erkrankung der Urlaubsanspruch nicht verfällt. Das LAG Hamm hat insofern in konsequenter Fortsetzung dieser Rechtsprechung entschieden, dass auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet, noch bestehende Urlaubsansprüche sich in den Abgeltungsanspruch umwandeln und dieser Anspruch vererblich sei.

Auch insoweit kann den Arbeitgeber, der einen langjährig erkrankten Mitarbeiter, weil dieser durch Krankengeldbezug aktuell keine kostenmäßige Belastung mit sich bringt, nicht kündigt, eine nachträgliche Zahlungspflicht für die während der Krankheitsphase erworbenen Urlaubsansprüche treffen. Die Sache ist nun beim Bundesarbeitsgericht anhängig, es ist aber davon auszugehen, dass dieses die Entscheidung bestätigt.