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BAG, Urteil vom 1.9.2010 – 5 AZR 517/09 – „Überstundenklausel in Arbeitsverträgen ”
Das Bundesarbeitsgericht hat einer vorformulierten Vertragsklausel eines Arbeitsvertrages, nach der mit der monatlichen Bruttovergütung „erforderliche Überstunden des Arbeitnehmers mit abgegolten“ sein sollten eine Absage erteilt und sie für unwirksam erklärt.
Diese Entscheidung ist auf der Basis der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wenig überraschend, da bereits genau bezifferte mit der Vergütung abgegoltene Überstundenkontingente zum Teil als unangemessene Benachteiligung bewertet wurden. Eine völlig offene Überstundenklausel musste deswegen als intransparent und unangemessen und damit unwirksam gelten.
Die Frage, ob und in welchem Umfang entsprechende vertragliche Mehrleistungen des Arbeitnehmers arbeitsvertraglich erfasst und als von der Grundvergütung abgedeckt betrachtet werden können, bedarf deshalb einer sorgfältigen Prüfung im Einzelfall, unwirksame Klauseln bergen erhebliche Nachzahlungsrisiken.