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OLG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2020 – 2 W 18/19 – “Testamentsentwurf stellt keinen Widerruf eines Ursprungstestaments dar“


Das OLG Hamburg hatte mit Beschluss vom 30.01.2020 (2 W 85/19) über die Frage zu entscheiden, ob ein Testament durch einen späteren Testamentsentwurf widerrufen werden kann. Im Streitfall setzte die Erblasserin in einem Testament aus dem Jahr 2010 ihren Sohn zum befreiten Vorerben und eine Stiftung zum Nacherben ein. Sodann verstarb der Sohn und die Erblasserin fertigte in Rücksprache mit einer Anwältin im Jahr 2018 einen neuen Testamentsentwurf. Außerdem hat Sie auch Dritten gegenüber geäußert, dass Sie der Stiftung nichts mehr vererben wolle.

Die beiden in Betracht kommenden gesetzlichen Erben beantragten im Ergebnis erfolglos einen Erbschein, weil sowohl das Nachlassgericht als auch das OLG Hamburg der Auffassung sind, dass das Testament durch den Entwurf nicht widerrufen wurde. Das ursprüngliche Testament selbst enthält keine Anhaltspunkte dafür, wer Ersatzerbe für den Fall des Vorversterbens des als Erben eingesetzten Sohnes werden sollte. Daher gilt nach der gesetzlichen Zweifelsregelung des § 2102 BGB, dass der Nacherbe und damit die Stiftung als Ersatzerbe eingesetzt ist. Ein wirksamer Widerruf ist nicht erfolgt. Der spätere Sinneswandel der Erblasserin ist unerheblich, wenn das frühere Testament weder widerrufen noch durch ein neues Testament ersetzt wird. Die Fertigung eines Testamentsentwurfs oder mündliche Erklärungen der Erblasserin stellen keinen wirksamen Widerruf des früheren Testaments dar.

Der Fall zeigt, dass ein Erblasser, der Änderungen an seinem Testament vornehmen will, damit nicht zu lange zögern darf und insbesondere ein bereits im Entwurf befindliches Testament zeitnah umgesetzt werden sollte. Soweit der Erblasser auf einen Termin bei einem Notar wartet, kann die geplante Verfügung auch bereits durch ein handschriftliches und vom Erblasser unterschriebenes Dokument vorgezogen werden, oder zumindest ein unliebsames Testament durch ein Widerrufstestament widerrufen werden.