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BVerfG, Beschluss vom 15.12.2011 – 1 BVR 1248/11 – „Presse- und Meinungsfreiheit gilt auch für Verlinkungen”


Mit Beschluss vom 15.12.2011 – BvR 1248/11 hat das Bundesverfassungsgericht die Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.10.2010 („AnyDVD“) abgelehnt. Damit ist die Musikindustrie wohl endgültig mit dem Versuch gescheitert, Heise Online daran zu hindern im Rahmen der Berichterstattung auf eine Homepage zu verlinken, über die ein Programm zur Umgehung eines Kopierschutzes angeboten wird.

Hintergrund der Entscheidung war ein auf www.heise.de veröffentlichter Artikel über das Programm AnyDVD des Softwareanbieters Slysoft. Im Rahmen des Berichts wurde auf die Homepage des Softwareanbieters verlinkt. 8 Unternehmen der Musikindustrie, darunter unter anderem BMG, EMI, SONY, UNIVERSAL und WARNER sahen hierin eine Anleitung zum Raubkopieren und klagten nach vorheriger Abmahnung gegen den Heise-Verlag. Der Bundesgerichtshof hat allerdings, nunmehr bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht, entschieden, dass das Setzen eines Links in einem Onlineartikel wegen seiner Einbettung in eine pressetypische Stellungnahme neben der Pressefreiheit auch der Meinungsfreiheit unterstellt ist. Die Linksetzung habe wegen ihres informationsverschaffenden Charakters am grundrechtlichen Schutz teil. Bei der Linksetzung handele es sich nicht um eine technische Unterstützung zur Begehung rechtswidriger Handlungen sondern um Belege und ergänzende Angaben zu dem Artikel. Durch die Verlinkung mache sich der Verlag den verlinkten Inhalt auch nicht zu eigen. Hierfür reiche das bloße Setzen eines Links nicht aus.