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OLG München, Beschluss vom 02.06.2017 – 27 U 134/17 Bau

OLG München, Beschluss vom 22.08.2017 – 27 U 134/17 Bau

BGH, Beschluss vom 09.01.2019 – VII ZR 220/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen) – “Mindestsatz der HOAI bei reinen Inlandssachverhalten weiter anwendbar?


Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 04.07.2019 (vgl. Newsletter 7/2019) ist ja festgestellt, dass die HOAI mit ihrer Mindestsatzregelung gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstößt. Welche Folgen das auf rein inländische Sachverhalte (im Inland ansässige Vertragsparteien, Vertragsabschluss im Inland, Bauvorhaben im Inland) hat, ist indes umstritten. Bereits vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat das Oberlandesgericht München hierzu entschieden, dass die Frage der Europarechtswidrigkeit bei einem rein im Inland spielenden Sachverhalt keine Auswirkungen auf die Geltung der HOAI-Mindestsätze habe.

Das Oberlandesgericht München führt hierzu recht knapp aus:

„Entgegen der Auffassung des Beklagten ergibt sich kein durchgreifender Anhalt dafür, dass § 4 Abs. 2 HOAI 1991 nicht europarechtskonform sei.

Zunächst ist auf die rechtlich zutreffenden Ausführungen des Landgerichts (Urt. S. 15) zu verweisen.

Hinzu kommt, dass die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit schon deswegen nicht tangiert sein kann, weil es sich allein um eine inländische Konstellation handelt: Sitz der Parteien, Vertragsschluss und Bauvorhaben im Inland.“

Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung zurückgewiesen, was ein Hinweis darauf sein kann, dass auch der Bundesgerichtshof die Rechtsfrage so beurteilt. Architekten, die ein niedrigeres Pauschalhonorar, als sich nach der HOAI ergäbe, vereinbart haben, ist der Weg zum HOAI-Mindestsatz also auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof noch nicht definitiv verschlossen. Was die Obergerichte im Ergebnis auf der Basis der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs entscheiden werden, ist aber natürlich noch nicht verbindlich zu prognostizieren.