Project Description

LAG Niedersachsen, Urteil vom 17.12.2010 – 16 SA 297/10 – „Keine Verpflichtung zur Eigenkündigung bei Langzeiterkrankung”


In den Themenkomplex obiger Entscheidung passt auch eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen, das einer Arbeitgeberin den Einwand gegen die Urlaubsabgeltungsklage des Arbeitnehmers versagt hat, der Arbeitnehmer habe schon früher eigenständig kündigen müssen, da er schon lange Jahre gewusst habe, dass er nicht mehr arbeitsfähig an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt.

Eine solche Pflicht des Arbeitnehmers zur Eigenkündigung ist rechtlich nicht zu begründen und kann dem nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemachten Abgeltungsanspruch nicht entgegengehalten werden. Auch dieses Urteil zeigt, wie wichtig eine zeitnahe Reaktion des Arbeitgebers bei langzeiterkrankten Mitarbeitern zur Vermeidung eines ständig ansteigenden Urlaubsabgeltungsanspruches ist.