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BAG, Urteil vom 15.11.2011 – 9 AZR 348/10 – „Kein mehrfacher Anspruch auf Pflegezeit ”


Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 15.12.2011 entschieden, dass der Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers für die Pflege eines nahen Angehörigen ein einmaliges Gestaltungsrecht darstellt. Wird es einmal in Anspruch genommen, erlischt es auch dann, wenn die genommene Pflegezeithöchstdauer von 6 Monaten unterschritten wird.