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EuGH Urteil vom 22.11.2011 – C-214/10 – „EuGH präzisiert Urlaubsrechtsprechung zur Ansammlung von Urlaub während Zeiten der Arbeitsunfähigkeit”


In einem Vorlageverfahren hat der Europäische Gerichtshof am 22.11.2011 seine Entscheidung aus dem Jahr 2009, wonach die Regelung des § 7 Absatz 3 Bundesurlaubsgesetz europarechtswidrig sei und deswegen der Verfall des Urlaubs bei einem mehrjährig erkrankten Arbeitnehmer nicht eintritt, dahingehend präzisiert, dass Regelungen dem europäischen Recht nicht widersprechen, die vorsehen, dass Urlaubsansprüche eines über mehrere Bezugszeiträume hinweg erkrankten Arbeitnehmers nur für einen Zeitraum von 15 Monaten übertragbar sind, nach dessen Ablauf sie erlöschen.
Zu beachten ist, dass das EuGH-Urteil eine tarifvertragliche Regelung betrifft, ob dies auch bei einer einzelvertraglichen Regelung der Fall ist, bleibt noch offen.