Project Description

FPfZG, BT-Drucksache 17/6000, BR-Drucksache 671/11 – „Annex: Die neue Familienpflegezeit”


Zum 1.1.2012 ist auch die neue Familienpflegezeit in Kraft getreten, nach der aufgrund schriftlicher Verein-barung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten die Arbeitszeit des Arbeitnehmers zur Pflege eines nahen Angehörigen zunächst reduziert werden kann, die Vergütung aber nicht im gleichen Maße wie die Arbeitszeit reduziert wird und der Arbeitnehmer dies aber im Nachhinein, nach Ende der Pflegezeit, wieder erarbeiten muss. Der Arbeitgeber ist gegen das Risiko, dass nach Ende der Pflegezeit ein Vorschuss nicht zurückfliest einigermaßen sinnvoll abgesichert (Versicherungs-schutz/Ausfallhaftung des Bundes).