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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.1.2011, VII ZR 207/07, OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.11.2007, 21 O 172/06 – „Erstattungsanspruch auf überhöhte Kosten der Selbstvornahme? ”



Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufrechterhalten, in dem dieses ausgeurteilt hat, dass der Auftraggeber nicht gehalten sei, im Interesse des den Mangel verursachenden, unzuverlässigen Auftragnehmers/Handwerkers besondere Anstrengungen zu unternehmen, um den preisgünstigsten Unternehmer zu finden. Er sei berechtigt, einen überhöhten Preis zu akzeptieren und erstattet zu verlangen, wenn ihm keine andere Wahl bleibe. Das Oberlandesgericht Düsseldorf führt allerdings nicht aus, wann dies der Fall ist, sodass jedem Auftraggeber natürlich gleichwohl zu raten ist, durch Preisvergleiche abzusichern, dass er nicht einem überteuerten Angebot aufsitzt. Eine solche Ausnahmesituation (keine andere Wahl) könnte aber zum Beispiel in einem sehr engen Markt wie dem Aufzug- oder Rolltreppenmarkt gegeben sein, da es dort nur sehr wenige Anbieter gibt.