Project Description

BAG, Urteil vom 17.5.2011 – 9 AZR 189/10 – „Dienstwagennutzung bei Arbeitsunfähigkeit ”


Das Bundesarbeitsgericht hat mit Entscheidung vom 14.12.2010 entschieden, dass ein Arbeitgeber berechtigt ist, einen dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellten Dienstwagen herauszuverlangen, wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erloschen ist, also insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt ist.

Die Begründung ist denkbar einfach, die Gebrauchsüberlassung ist regelmäßig zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung, ist nichts anderes vereinbart, muss  der Arbeitgeber die Dienstwagengestellung also nur leisten, wenn er überhaupt Arbeitsentgelt zu zahlen verpflichtet ist.

Die Entscheidung wird entsprechend anzuwenden sein auf andere entgeltfortzahlungsfreie Zeiten wie Elternzeit/Pflegezeit und gegebenenfalls auch Sabbatical Phasen.