Project Description

Die unfaire Werkstatt


Im Massengeschäft der Regulierung von Verkehrsunfällen versuchen Versicherungen durch immer neue Kampagnen ihre Ausgaben zu Lasten der Geschädigten zu drücken. Die Allianz hat nunmehr ein Vertrags-konzept „Fair Play“ entworfen und bewirbt sich damit offensiv bei Pkw-Reparaturwerkstätten. Anders, als dies die von Seiten der Allianz entworfene Bezeichnung vorspiegelt, wird in Wahrheit versucht, durch enge vertragliche Vorgaben gegenüber einer Reparaturwerkstatt Regulierungskosten einzusparen, dies zum Nachteil des Geschädigten. Teile der vorgesehenen vertraglichen Vorgaben sind:

• Der Reparaturumfang wird zwischen einem zur Kostenkontrolle eingeschalteten Privatunternehmen „Control Expert“ der Allianz und der Werkstatt    abgestimmt.
• Ein neutraler Sachverständiger darf nicht beauftragt werden
• Ein Rechtsanwalt darf nicht eingeschaltet werden

Als Gegenleistung sagt die Allianz der Reparaturwerkstatt eine kurzfristige Reparaturfreigabe, innerhalb weniger Stunden sowie die Zahlung der Reparaturkosten innerhalb sieben Tagen zu. Sollte der Geschädigte einen unabhängigen Sachverständigen oder einen Rechtsanwalt beauftragen, wird „reguliert wie üblich“, d.h. mit zum Teil wochenlangen Entscheidungswegen, gerade auch bei der Allianz. Bedenklich ist, dass die Reparaturwerkstatt animiert werden soll, den Geschädigten von der Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen sowie eines Rechtsanwalts abzuhalten. Der von der Allianz eingeschaltete Dienstleister „Control Expert“ war in der Vergangenheit bereits tätig, um Gutachten unabhängiger Sachverständiger zu kürzen, z.B. wegen der Notwendigkeit einzelner Reparaturmaßnahmen und von Stundenverrechnungssätzen. Es steht zu befürchten, dass aus Kostenersparnisgründen nicht alle erforderlichen Überprüfungs- und Reparaturmaßnahmen durchgeführt werden. Weiter steht zu befürchten, dass Ansprüche wie die Erstattung einer Wertminderung „übergangen“ werden.
Da es nach der Rechtsprechung anerkannt ist, dass ohne eigene Regulierungsversuche die Kosten eines Rechtsanwalts bei Regulierung eines Verkehrsunfalls im Rahmen der Haftungsquote durch die gegnerische Versicherung zu erstatten sind, sollte ein Unfallgeschädigter kritische Nachfragen stellen, soweit seine vor-gesehene Reparaturwerkstatt ein scheinbar unkompliziertes Konzept zur Schadenbeseitigung, ohne unab-hängigen Gutachter und Rechtsanwalt vorschlägt. Der Geschädigte muss tendenziell befürchten, dass auf seine Kosten gespart wird.