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5 %-Klausel des § 649 Satz 3 BGB ist kein Leitbild für AGB-Klauseln


Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 5.5.2011 entschieden, dass die gesetzliche Vermutung, dass dem Auftragnehmer 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung bei einer Kündigung durch den Auftraggeber zusteht, kein gesetzliches Leitbild für AGB-Klauseln ist. Die bedeutet, dass auch höhere Pauschalen zu Gunsten des Auftragnehmers formularmäßig in AGB-Verträgen vereinbart werden können, ohne dass die Klauseln alleine aufgrund der Höhe der Pauschale unwirksam sind. Allerdings muss natürlich dem Auftraggeber der Nachweis erlaubt bleiben (und dies in der Klausel geregelt sein), dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch zusteht.