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BGH, Urteil vom 18.10.2019 – V ZR 286/18 – “Was darf der Verwalter im Beschlussanfechtungsrechtsstreit?“


Vertritt der Verwalter die übrigen Eigentümer in einem Beschlussanfechtungsrechtsstreit, können sie dem Verwalter in Form eines Mehrheitsbeschlusses Weisungen für die Prozessführung erteilen wie z. B. den Abschluss eines Vergleiches.

Der Verwalter verfügt darüber hinaus über die gesetzliche Vertretungsmacht, die Eigentümer in einem Beschlussanfechtungsverfahren zu vertreten und für diese einen Vergleich abzuschließen. Der Verwalter darf dem die Eigentümer vertretenden Rechtsanwalt auch verbindliche Weisungen erteilen, wie z. B. den Abschluss eines Vergleiches, was aus § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG folgt.

Ist ein Eigentümer mit der Entscheidung der Mehrheit wie z. B. dem Abschluss eines Vergleiches nicht einverstanden, muss er einen eigenen Rechtsanwalt im Beschlussanfechtungsverfahren beauftragen oder sich selbst vertreten, wenn er sich der Mehrheitsentscheidung nicht beugen will. In diesem Fall endet die Vertretungsmacht des Verwalters. Denn allein eine vom Mehrheitsbeschluss abweichende Weisung eines Eigentümers an den Verwalter, einen Vergleich nicht abzuschließen, ist unbeachtlich. Der Verwalter ist nämlich an den Mehrheitsbeschluss gebunden und kann hiervon abweichende Weisungen der Minderheit nicht berücksichtigen.

Hat der mit der Mehrheitsentscheidung und damit mit dem Abschluss eines Vergleiches nicht einverstandene Eigentümer gegenüber dem Gericht angezeigt, sich selbst zu vertreten oder hat er einen eigenen Rechtsanwalt eingeschaltet, ist auch dessen Zustimmung notwendig, wenn ein Vergleich zustande kommen soll. Denn der Verwalter kann die Zustimmung nicht mehr erklären, da seine gesetzliche Vertretungsmacht durch die eigene Vertretung des Eigentümers endete.

Der BGH hat wichtige, lange umstrittene Fragen geklärt, welche im Rahmen der Abstimmung über den Abschluss eines Vergleiches im Beschlussanfechtungsverfahren eine Rolle spielen und Rechtssicherheit für die Verwalter, Eigentümer und sie vertretende Rechtsanwälte herbeigeführt. Insbesondere Eigentümer, die mit einer Mehrheitsentscheidung nicht einverstanden sind, wissen jetzt, wie sie ihre Rechte im Beschlussanfechtungsverfahren nunmehr wahren können.