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Urteil, LG Wuppertal vom 12.07.2018 – 9 S 42/18 – “Unfall bei Wartepflicht und Spurwechsel


Es kommt immer wieder zu Unfällen, bei welchen zwar ein Fahrzeugführer im Einmündungsbereich unstreitig wartepflichtig war, es bei dessen Einfahrt in den Kreuzungsbereich zur Kollision kam, gleichwohl Streit hinsichtlich einer Haftungsquote entsteht. Eine der insoweit zugrunde liegenden Konstellationen ist, dass der im Kreuzungsbereich/Einmündungsbereich bevorrechtigte Fahrzeugführer nicht äußerst rechts fuhr, vielmehr zumindest teilweise auf der Gegenfahrbahn in dessen Fahrtrichtung, insbesondere erst vor der Kollision den rechten Fahrbahnrand verlassen hat. Es war insoweit beispielsweise durch das Landgericht Wuppertal in einem Urteil vom 12.7.2018 – 9 S 42/18 über einen solchen Sachverhalt zu entscheiden.

Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Wuppertal hat dieses das erstinstanzliche Urteil bestätigt, durch welches die alleinige Haftung des im Kreuzungsbereich wartepflichtigen Fahrzeugführers, trotz Spurwechsel des Vorfahrtsberechtigten, bestätigt worden ist. Zutreffend wurde zunächst bestätigt, dass der bevorrechtigte Fahrzeugführer nicht den Nachweis der Unabwendbarkeit führen konnte, sodass die Abwägung der Verursachungsbeiträge gemäß § 17 Abs. 2, Abs. 1 StVG erfolgen muss.

Bei Abwägung der Verursachungsbeiträge blieb es jedoch dabei, dass nur auf Seiten des wartepflichtigen Fahrzeugführers ein schuldhafter Verkehrsverstoß festzustellen war, welcher auch zum Unfall geführt hat, sodass die Betriebsgefahr des bevorrechtigten Fahrzeugs zurücktrat. Es wurde dies in jedem Fall für solche Umstände bestätigt, dass für den Wartepflichtigen ein möglicher Spurwechsel des heranfahrenden bevorrechtigten Fahrzeuges aufgrund der Umstände nicht fernliegend war. Vorliegend ergab sich dies aus einer im Kreuzungsbereich befindlichen Baustelle. Im Übrigen wurde der allgemeine Grundsatz bestätigt, dass sich die Vorfahrt auf die gesamte Fahrbahnbreite erstreckt und durch das Rechtsfahrgebot nur gleichgerichteter Verkehr geschützt wird.