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OLG Hamm, Beschluss vom 3. November 2023 – II-13 UF 106/22 – „Umgang und die Ablehnung eines 15-jährigen“
Durch das Oberlandesgericht Hamm war in einem Beschluss vom 3. November 2023 – II-13 UF 106/22 (FamRZ 2024, 441) in einem Umgangsverfahren darüber zu entscheiden, wie sich die Ablehnung des Betroffenen, bereits 15-jährigen Kindes, auf das Verfahren auswirkt.
Nach dem Entscheidungsinhalt abgestellt auf die Erklärung eines „altersgerecht entwickelten, selbstbewussten und reflektierten“ 15-jährigen Kindes, ist bei dessen Ablehnung einer gerichtlichen Anordnung zum Umgang ein Umgangsantrag ohne weitere Anordnungen, jedoch auch ohne Ausschluss eines Umgangs, zurückzuweisen. Es ist auf Grundlage dieser Entscheidung nicht nur von wesentlicher Bedeutung, ob ein entgegenstehender Kindeswille feststellbar ist, sodass ein Umgang regelmäßig ausgeschlossen wird. Vielmehr ist es für den Verfahrensausgang bereits von erheblicher Bedeutung, soweit ein Kind in diesem Alter lediglich die Vorgabe eines Umgangs durch das Gericht ablehnt.