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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 23.07.2019 – 14 U 182/18

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.07.2019 – 21 U 24/18 – “Neues zur HOAI“


Bekanntlich hat der Europäische Gerichtshof am 04.07.2019 die Mindest- und Höchstsätze der HOAI für europarechtswidrig eingestuft. Die Konsequenzen auf bereits im Zeitpunkt der Entscheidung abgeschlossene Verträge werden nun kontrovers diskutiert.

Das Oberlandesgericht Celle hält dabei in einer Entscheidung vom 23.07.2019 die Mindest- und Höchstsätze der HOAI generell für nicht mehr anwendbar und hat auch entschieden, dass die Mindestsatzfiktion (also sofern nicht bei Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, unwiderleglich vermutet wird, dass die Mindestsätze vereinbart sind), nicht mehr anzuwenden ist.

Ganz anders das Oberlandesgericht Hamm und auch einige Autoren, die vertreten, dass das Mindestsatzregime sehr wohl noch anzuwenden sei, und dass es keine unmittelbare Bindungswirkung der EuGH-Entscheidung für den einzelnen Bürger gebe. Es wird der Bundesgerichtshof darüber zu entscheiden haben, möglicherweise werden anhängige Verfahren, in denen es um die Frage geht, ob ein höheres Honorar als vereinbart auf der Basis der Mindestsätze verlangt werden kann, gemäß § 148 ZPO ausgesetzt werden.