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OLG Hamburg, Urteil vom 21.05.2026 – 15 U 99/24 – „Impressumspflicht und Kennzeichnung von Werbung bei Instagram„
Das OLG Hamburg hat sich mit Urteil vom 21.05.2026 (15 U 99/24) mit zwei für geschäftlich genutzte Social-Media-Accounts wichtigen Fragen befasst: zum einen ging es um die Impressumspflicht bei Instagram und zum anderen um die Frage der Kennzeichnung von Beiträgen als Werbung.
In Bezug auf die Impressumspflicht genügt es dabei nach Auffassung des OLG, wenn unterhalb der „Bio“ bei Instagram ein gut wahrnehmbarer Link auf eine Internetseite verfügbar ist, auf der sich das vollständige Impressum befindet. Entscheidend ist, dass der durchschnittliche Nutzer den Link ohne nennenswertes Suchen finden und darüber das Impressum unmittelbar erreichen kann. Im entschiedenen Fall war der Link direkt unterhalb der Bio platziert und optisch hervorgehoben. Auch eine lediglich vorübergehende technische Störung bei der Erreichbarkeit führt nach Ansicht des Gerichts nicht ohne Weiteres zu einem Verstoß gegen die Pflicht, das Impressum „ständig verfügbar“ zu halten.
Daneben ging es um die Kennzeichnung eines Posts bei Instagram, mit dem die Influencerin Produkte eines eigenen Unternehmens bewarb. Eine ausdrückliche Kennzeichnung als Werbung hielt das OLG in diesem Fall nicht für erforderlich. Aus der Gestaltung des Accounts und des Posts war für den durchschnittlichen Nutzer bereits auf den ersten Blick erkennbar, dass der Beitrag einem kommerziellen Zweck diente. Insbesondere wurde in der Bio auf die Stellung der Influencerin als Gründerin hingewiesen und der Beitrag war eindeutig als Verkaufswerbung für die eigene Marke gestaltet.
Die Entscheidung schafft im Zusammenhang mit der Impressumspflicht etwas mehr Klarheit für geschäftlich genutzte Social-Media-Accounts, auch wenn eine abschließende Entscheidung durch den BGH noch aussteht. Bei der Werbekennzeichnung ist gleichwohl Vorsicht geboten: Auf einen ausdrücklichen Hinweis sollte allenfalls verzichtet werden, wenn sich der kommerzielle Charakter des Beitrags aus den Gesamtumständen wirklich eindeutig und auf den ersten Blick ergibt. Im Zweifel empfiehlt sich daher weiterhin eine klare Kennzeichnung.