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OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.06.2022 – 6 U 232/21 – “Gekaufte Rezensionen müssen kenntlich gemacht werden“


Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 09.06.2022 (6 U 232/21) entschieden, dass Amazon gekaufte Rezensionen kenntlich machen muss. Im Verfahren ging es um das zwischenzeitlich eingestellte Early Reviewer Programm (ERP) von Amazon, mit welchem Verkaufspartnern Kundenrezensionen gegen Entgelt vermittelt wurden. Das Programm sollte dabei helfen, frühzeitig Bewertungen für Produkte mit wenigen oder keinen Bewertungen zu erhalten. Die Rezension wurden mit einem Hinweis „Verifizierter Kauf Early Reviewer-Belohnungen“ und dem Link „(Was ist das)“ versehen. Das Programm gab es zwar nicht in Deutschland, sondern nur in Großbritannien, den USA und Japan, allerdings hielten die ERP-Bewertungen Einzug in die globalen Bewertungen, die auch den deutschen Kunden auf amazon.de angezeigt werden.

Da eine Offenlegung, ob und in welchem Umfang ERP-Bewertungen in das Gesamtbewertungsergebnis eingeflossen sind, fehlte, hat das OLG Frankfurt dieses Vorgehen als wettbewerbswidrig beanstandet. Hinzu kam, dass Rezensenten, die an dem ERP teilnehmen, für ihre Teilnahme eine, wenn auch kleine Belohnung bekommen. Daraus folgert das OLG, dass sie bei der Abgabe ihrer Bewertung nicht frei von sachfremden Einflüssen sind und die konkrete Gefahr besteht, dass ein nicht zu vernachlässigender Anteil der Teilnehmer sich von der Belohnung veranlasst sehen wird, ein Produkt positiver zu bewerten, als dies ihrer tatsächlichen Meinung entspricht, in der Hoffnung weiterhin an dem Programm teilnehmen zu dürfen.

Bei Bewertungssystemen ist generell darauf zu achten, dass diese ausreichend transparent sind und insbesondere offengelegt wird, wenn bezahlte oder sonst möglicherweise beeinflusste Bewertungen in das System einfließen.