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Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2020 – V ZR 64/19 – “Eigentümer können einer baulichen Änderung unter Verwahrung gegen die Kostenlast zustimmen


Die Wohnungseigentümerversammlung kann grundsätzlich die Durchführung einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums mit der Maßgabe gestatten, dass die bauwilligen Wohnungseigentümer sämtliche Errichtungskosten und Folgekosten der Maßnahme tragen. Ein solcher Beschluss ist jedenfalls nicht nichtig.

Die Parteien sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Dort wurden Beschlüsse dahingehend gefasst, wonach den Wohnungseigentümern gestattet wurde, an ihren Fenstern und Türen fach- und sachgerecht Jalousien, Lamellen oder feste Verschattungen zu installieren. Die entstehenden Einbau- und eventuellen Folgekosten haben die jeweiligen Wohnungseigentümer, welche die Verschattungen installieren, selbst zu tragen, was auch für etwaige Schäden und deren Beseitigung zutrifft. Die klagenden Wohnungseigentümer sind der Ansicht, dass dieser Beschluss nichtig ist, weshalb die Eigentümer zur Beseitigung der Jalousien verpflichtet sind. Der BGH teilt die Auffassung der Kläger nicht. Der Beschluss ist nicht nichtig, da er entgegen der Ansicht der Kläger von einer Beschlusskompetenz der Eigentümer gedeckt ist. § 16 Abs. 4 WEG steht dem nicht entgegen. Dort ist geregelt, dass die Eigentümer im Einzelfall unter anderem für bauliche Veränderungen einen abweichenden Kostenverteilungsschlüssel beschließen können. Denn der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist überhaupt nicht eröffnet, nachdem nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft die baulichen Veränderungen vornimmt, sondern der jeweils einzelne Eigentümer. Daher haben die Wohnungseigentümer auch keine Änderung der Kostenverteilung beschlossen, da der Gemeinschaft keine Kosten, die verteilt werden müssten, entstehen. Der BGH hat damit zur Rechtsklarheit und Praktibilität beigetragen. Wichtige Fragen zur Praxis wurden geklärt, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft bauliche Veränderungen einzelner Eigentümer genehmigen und dies von Bedingungen abhängig machen will.