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BGH, Urteil vom 25.09.2018 – VI ZR 85/18 – “Die Verweisung bei fiktiver Abrechnung


Es entspricht mittlerweile der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass bei Kraftfahrzeugen älter als drei Jahre zugunsten des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherer die Möglichkeit besteht, bei fiktiver Abrechnung den Geschädigten auf eine mühelos erreichbare (in Bezug auf die Entfernung), qualitativ zumindest ebenso gute (in Bezug auf die herstellergebundene Fachwerkstatt), jedoch günstigere konkrete Werkstatt zu verweisen. Im Rahmen der fiktiven Abrechnung, z.B. auf Grundlage eines Gutachtens, sind dann die Ansprüche des Geschädigten auf die in dieser konkreten Werkstatt entstehenden Kosten beschränkt.

Es wurden nun teilweise auch von Prüfgesellschaften (Dekra) bei entsprechenden Fällen, Kraftfahrzeuge älter als drei Jahre, der Kalkulation der Reparaturkosten nicht die Kosten bzw. Stundenverrechnungssätze in einer herstellergebundenen Fachwerkstatt zugrunde gelegt sondern (eigenständig ermittelte) durchschnittliche Kosten der regionalen freien Werkstätten. Insoweit wurde teilweise geltend gemacht, bei einer derartigen Schätzgrundlage wäre eine Verweisung des Geschädigten durch den Haftpflichtversicherer des Schädigers auf eine anderweitige, mühelos erreichbare Reparaturalternative nicht zulässig.

Es wurde nunmehr durch den Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 25.09.2018 – VI ZR 85/18 entschieden, dass diese Verweisungsmöglichkeit immer bei fiktiver Abrechnung, ohne berücksichtigungsfähige Belange des Geschädigten, welche hiergegen sprechen (Herstellergarantie bei Fahrzeugen bis zu drei Jahren oder stetige Nutzung der herstellergebundenen Fachwerkstatt auch vor dem Unfallereignis), besteht, unabhängig davon, auf welcher Grundlage der Sachverständige seine Einschätzung vorgenommen hat. Zugleich wurden auch Grundsätze für die Berücksichtigung von Ersatzteilaufschlägen (UPE) aufgestellt. Abzustellen ist auf den üblichen Anfall, regional bezogen. Wird jedoch zulässigerweise auf eine günstigere Reparaturalternative verwiesen, kommt es auf die dortigen Verhältnisse auch, in Bezug auf Ersatzteilaufschläge, an.