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OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2018 – I-7 U 75/17 – “Der Streit über die Wirksamkeit von Testamenten kann der Verjährung entgegenstehen


Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 26.01.2018 (I-7 U 75/17) zur Frage der Verjährung von Vermächtnisansprüchen bei einem vorangegangenen Streit über die Wirksamkeit eines Testaments Stellung genommen. Im Streitfall ging es um Vermächtnisansprüche aus dem Jahr 1997. Vorangegangen waren Streitigkeiten zwischen den Beteiligten, in welchen es – allerdings aus anderen Gründen – unter anderem um die Wirksamkeit des Testaments, aus dem sich das Vermächtnis ergibt, ging. Nach Abschluss des Verfahrens mit einer umfassenden Beweisaufnahme stellte sich im Folgeprozess nunmehr die Frage, ob der unstreitig bestehende Vermächtnisanspruch möglicherweise verjährt ist. Voraussetzung für den Verjährungsbeginn ist u. a. die Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände. Solche liegen nach Auffassung des OLG aber nicht vor, solange die Beweisaufnahme aus dem Vorprozess nicht abgeschlossen war, weil dem Vermächtnisnehmer jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt nicht sämtliche relevanten Informationen vorlagen, ohne dass ihm wegen der Unkenntnis grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen wäre. Der Verjährungseinwand war vorliegend also nicht durchgreifend.

Gerade bei zum Teil ausufernden erbrechtlichen Auseinandersetzungen sind die Verjährungsfristen immer im Auge zu behalten. Auch wenn die Verjährungseinrede vorliegend nicht durchgreifend war, hätten die Unsicherheiten ohne Weiteres durch die Anforderung von Verjährungsverzichtserklärungen durch die Erben vermieden werden können.