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Landgericht Stuttgart, Urteil vom 21.07.2021 – 13 S 25/21 – “Corona-Zusatzkosten in der Werkstatt“


Aufgrund der Corona-Pandemie werden insbesondere durch Reparatur-Werkstätten und auch Sachverständige zusätzliche Rechnungspositionen gestellt, dies für Schutzmaßnahmen, in der Werkstatt z.B. Desinfektion des Fahrzeugs zum Abschluss der Reparatur. Durch Versicherungsgesellschaften auf Schädigerseite, bei Abrechnung von Kfz-Haftpflichtschäden, werden solche Schadenspositionen oftmals nicht erstattet mit dem Einwand, es handele sich allenfalls um Maßnahmen des Arbeitsschutzes, diese seien nicht durch das Unfallereignis bedingt. Es hatte sich nunmehr das Landgericht Stuttgart in einem Urteil vom 21. Juli 2021 – 13 S 25/21 (r+s 2021, 543) mit der Frage zu beschäftigen, ob und bejahendenfalls in welcher Höhe solche Kosten, im Streitfall in der Rechnung bezeichnet mit „Schutzmaßnahmen Corona Virus“ in Höhe eines Bruttobetrages in EIR 57,30, erstattungsfähig sind.

Zunächst wurde durch das Landgericht Stuttgart ausgeführt, dass unabhängig vom „medizinischen Standpunkt“ bereits aufgrund eines Sicherheitsbedürfnisses des Fahrzeugeigentümers zum Abschluss der Reparatur die Reinigung der unmittelbaren Kontaktfläche angemessen ist. Hierfür wurde allerdings im Rahmen der Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO nur ein Betrag von netto EUR 25,00, brutto EUR 29,75 als nachvollziehbar angesehen. Für die vorliegende Frage konnte sich aus Sicht des Landgerichts Stuttgart der Geschädigte nicht auf das sogenannte Werkstattrisiko, welches vom Schädiger zu tragen ist, stützen. Einerseits war die Rechnung nicht bezahlt, andererseits sind durch solche Zusatzkosten nicht unmittelbare Aufwendungen zur Reparatur betroffen, wofür die Vermutung der Erforderlichkeit aufgrund einer bezahlten Rechnung greifen würde. Entsprechendes gilt aus Sicht des Landgerichts Stuttgart für die Vermutung, dass eine bezahlte Rechnung Indizwirkung dafür hat, dass dieser Aufwand aus Sicht des Geschädigten als erforderlich angesehen werden muss, dies nach dem subjektbezogenen Schadensbegriff.