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LG Heilbronn, Urteil vom 12.12.2018 – 7 O 23/18 – “Anspruch auf Löschung von Profilen auf der Plattform jameda?


Wie im SRF-Newsletter 3/2018 berichtet, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20.02.2018 jameda verpflichtet, das Profil einer Ärztin zu löschen. Statt einer Löschung hat jameda aber versucht, das Geschäftsmodell aufrechtzuerhalten und Änderungen hieran vorgenommen. Aktuell laufen nunmehr Rechtstreitigkeiten gegen jameda, die sich mit der Frage befassen, ob die vorgenommene Änderungen ausreichend sind, um dem seitens des BGH zugesprochenen Löschanspruch zu entgehen. In einem von den SRF-Rechtsanwälten geführten Rechtsstreit hat nunmehr das LG Heilbronn mit Urteil vom 12.12.2018 (7 O 23/18) entscheiden, dass dies nicht der Fall ist. Die zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen auf der Internetseite ändern aus Sicht des Gerichts nichts daran, dass jameda die Stellung als neutraler Informationsmittler nicht mehr wahrt. Denn durch die Art der Werbung, die jameda auf den an potentielle Patienten gerichteten Bewertungsportal anbietet, werden einzelnen Ärzte verdeckte Vorteile verschafft. Durch das Geschäftsmodell versuche die jameda die ohne ihren Willen und nur mit den Basisdaten aufgenommen Ärzte gezielt dazu zu bewegen, sich der Gruppe der zahlenden Ärzte anzuschließen, um nicht durch eine weniger vorteilhafte Darstellung und Werbeeinblendungen benachteiligt zu werden. Jameda hat bereits angekündigt, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wird, sodass der Verfahrensausgang noch offen ist.