Project Description

Aktueller Hinweis im Hinblick auf den Brand eines Einkaufszentrums in Mosbach


Sehr geehrte Damen und Herren,

der ein Einkaufszentrum bis auf die Grundmauer verwüstende Brand in Mosbach-Neckarelz ist sicherlich auch Ihnen bekannt geworden. Soweit zum jetzigen Zeitpunkt bekannt, hat sich in der Folge von Dacharbeiten wohl die Dämmung des Daches entzündet und hat zu diesem verheerenden Brand geführt. Für die am Bauvorhaben Beteiligten könnte das eine Katastrophe werden, auch wenn die ganz große Katastrophe (nämlich dass Menschen zu Schaden oder zu Tode kommen, bislang ausgeblieben ist, zumindest nach meinem Wissen).

All diejenigen, die am Bau mit offenem Feuer hantieren, insbesondere natürlich Dachdeckerunternehmen aber auch Architekten, die entsprechende Planungen für Dachsanierungen durchführen, sollten sich sehr kritisch fragen, ob sie bislang nachweisbar sicher und verantwortlich handeln!

Haben sie eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung erstellt und zum einen die vor Ort entstehenden Gefahren tatsächlich ermittelt haben (und dies bei einem Schadensfall hinterher dokumentieren können) und ob sie alles Notwendige getan haben, um das Entstehen eines solchen Brandes zu verhindern.

Man kann da an vieles denken,

  • begonnen von der präzisen Dokumentation der Situation vor Ort, um die sich aus der Bausubstanz ergebenden Risiken zu ermitteln,
  • kombiniert mit den (dokumentierten) geplanten Maßnahmen und
  • den dabei notwendigen Handlungsschritten und
  • den daraus resultierenden erkennbaren Gefahren.

Man wird sich aber auch Gedanken machen müssen, wie die eingesetzten Mitarbeiter (regelmäßig) geschult sind und welche Kenntnisse sie (nachweislich) haben. Von ganz besonderer Bedeutung ist natürlich auch die Überwachung nach Abschluss der Arbeiten am Feierabend, dass keine verzögerten sogenannten Schmor- oder Schwelbrände gegebenenfalls mit deutlicher zeitlicher Verzögerung entstehen.

Alle am Bau Beteiligten werden sich darüber hinaus Gedanken machen müssen, wer für die Einhaltung der notwendigen Brandschutzmaßnahmen verantwortlich ist, wer sie organisiert und natürlich auch, wer sie wem bezahlt. Man wird sich überlegen müssen, ob es nicht sinnvoll ist, vor einer Sanierungsmaßnahme, die dazu im Betrieb des Gebäudes stattfindet, eine brandschutzgutachterliche Bewertung, welche Gefahren bestehen und wie sie am besten ausgeschlossen/eingedämmt werden können, einzuholen.

Kommt es zu einem solchen Brand und wird der Unternehmer/Architekt mit einem Vorwurf/einer Haftung konfrontiert, so hat dies nicht nur unmittelbare strafrechtliche Folgen (die fahrlässige Brandstiftung ist mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht, § 306d StGB), bei einem Schaden, der oberhalb der Betriebshaftpflichtversicherung/Berufshaftpflichtversicherung der Beteiligten liegt, kann ein solcher Schadensfall aber ohne weiteres auch die Vernichtung/Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz und zwar sowohl einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wie der persönlich Verantwortlichen nach sich ziehen.

Sichern Sie sich und alle diejenigen, die mit solchen Arbeiten unmittelbar oder mittelbar in Kontakt kommen, ab!