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 Keine Zusatzkosten bei Zahlung per Überweisung, Lastschrift und Zahlungskarte


Seit 13.01.2018 ist das Gesetz zur Umsetzung der 2. Zahlungsdienstrichtlinie in Kraft. Gemäß § 270 a BGB gilt nunmehr, dass eine Vereinbarung, durch die der Kunde verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu zahlen, unwirksam ist. Anders als bisher muss den Kunden also nicht nur ein kostenfreies Zahlungsmittel zur Verfügung gestellt werden, vielmehr darf jedenfalls bei Verwendung der vorstehenden Zahlungsmittel kein Entgelt erhoben werden, wobei unter den Begriff der Zahlungskarten zumindest auch Zahlungen per Visa- und Mastercard fallen. Für andere Zahlungskarten ist grundsätzlich ein Aufschlag weiterhin möglich, PayPal hat aber z.B. eine Änderung der AGB zum 09.01.1018 angekündigt, wonach es Händlern untersagt ist, Aufschläge für die Nutzung von PayPal zu verwenden.

Demnach sollten Händler, die bislang für bestimmte Zahlungskarten Gebühren erheben, dies überprüfen und jedenfalls für Zahlungen per Lastschrift, Überweisung bzw. mittels Visa- oder Mastercard ihre bisherige Praxis den gesetzlichen Regelungen anpassen. Auch eine Anpassung bei Zahlungen per PayPal ist im Hinblick auf die Änderung der AGB erforderlich, wenn Händler hierfür aktuell Gebühren erheben.