Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.08.2022 – VIII ZR 132/20 – “Keine Verjährung vor Rückgabe“
§ 548 Abs. 1 BGB regelt, dass Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in 6 Monaten verjähren, wobei die Verjährung erst mit dem Zeitpunkt beginnt, […]