BGH, Urteil vom 22.6.2011 – I ZR 108/10 – „Keine Vergütungspflicht des Absenders bei für ihn weder vorhersehbaren noch beherrschbaren Verzögerungen”
Mit Urteil vom 22.6.2011 hat der Bundesgerichtshof die bislang umstrittene Frage entschieden, ob dem Frachtführer auch bei von außen wirkenden unvorhersehbaren […]